02.04.2023

  • Gesetzespaket zur Abmilderung der COVID-19-Folgen
    Aktuelle Gesetzesänderungen: Am 25.3.2020 hat der Deutsche Bundestag (BT) das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensecht“ beschlossen. Damit sind zahlreiche neue Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Vor allem in den Bereichen Schutz von Schuldnern, insb. Mietern (befristetes Leistungsverweigerungsrecht gem. Art. 240 EGBGB u.v.m.), Verbraucherdarlehensverträge (Stundungsregelungen u.a.), Insolvenzrecht(Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Zahlungsverbots) sowie Gesellschaftsrecht (Vereinfachung von Gesellschafterversammlungen, Mitgliederversammlungen in Vereinen) und
  • BGH: Arbeitnehmererfindung
    Meldungspflichten des Arbeitnehmers: Unter welchen Voraussetzungen ist ein eine Erfindungsmeldung in der Fülle des innerbetrieblichen Schriftverkehrsals solche erkennbar? Welche Voraussetzungen waren für die Meldung des Mitarbeiters nach § 5 Abs. 1 S. 1 ArbNErfG a.F. zu beachten? Wo sind die Grenzen zum Scheingeschäftzu ziehen und
  • VG Stuttgart: COVID-19 und Verbot eines Late-Night-Shoppings
    Notwendige Schutzmaßnahme: Das Verbot eines Late-Night-Shoppings stellt eine notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus dar. Das VG Stuttgart hat hier (Stand: 14.3.2020 [Anm. d. Red.]) angenommen, dass bei einer solchen Großveranstaltung von einer hohen Ansteckungsgefahr ausgegangen werden musste, und